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Steuergestaltung

  • Steuerhochrechnung
  • Steuerliche Rechtsformgestaltung – (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, Limited)
  • Unternehmensnachfolge-Regelungen
  • Unternehmensan- und –verkäufe / steuerliche Vertragsgestaltungen
  • Erbschaften und Schenkungen - Steuerliches Gestaltungspotential

Steuerhochrechnung

Wir berechnen für Sie anhand des vorläufigen Ergebnisses der September-/Oktoberbuchführung (Grundlage ist die September-BWA), Ihren voraussichtlichen Jahresgewinn und damit auch Ihre voraussichtliche steuerliche Belastung. Investitionen können, soweit wirtschaftlich sinnvoll, aus steuerlichen Gesichtspunkten vorgezogen werden, oder Sie können sich rechtzeitig auf anstehende Steuerbelastungen einstellen. Im Falle von sinkenden Unternehmensgewinnen, setzen wir Ihre vierteljährlichen Steuervorauszahlungen herab, um Ihnen eine höhere Liquidität zu verschaffen.

Steuerliche Rechtsformgestaltung – (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, OHG, Limited):

Wir untersuchen, in Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten als Kooperationspartner, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen am sinnvollsten ist. Dabei wird insbesondere auf Haftungstatbestände und steuerliche Belastung geachtet. Sobald sich steuerliche Gestaltungen eröffnen, führen wir Belastungsvergleiche durch und zeigen Vor- und Nachteile auf.

Ist ein Rechtsformwechsel notwendig, begleiten wir Sie bei allen steuerlich relevanten Fragestellungen, erstellen Umwandlungsbilanzen und zeigen steuerliche Konsequenzen auf.

Unternehmensnachfolge-Regelungen:

Möchten Sie Ihr Unternehmen auf die nächste Generation, auf Ihren Sohn oder Ihre Tochter übertragen, helfen wir Ihnen, eine steueroptimale Lösung zu finden. Insbesondere bei „Familiengesellschaften“ sind steuerliche Gestaltungen möglich, die steuerlichen Freibeträge auszunutzen. Ebenfalls müssen die persönlichen Ziele des/der Unternehmers/-in bei den steuerlichen Gestaltungen berücksichtigt werden. Wir beraten Sie bei Unternehmensnachfolgen vollumfänglich.

Unternehmensan- und –verkäufe / steuerliche Vertragsgestaltungen:

Ist eine Erweiterung Ihres Unternehmens durch Zukäufe geplant, beraten wir Sie hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen. Mit unseren Rechtsanwälten als Kooperationspartner, können wir Sie nicht nur in allen steuerlichen Aspekten bei Unternehmenskäufen unterstützen, sondern auch bei rechtlich relevanten Fragestellungen.

Bei einem Unternehmensverkauf wird die Steuerbelastung des Verkaufserlöses berechnet. Eröffnen sich steuerrechtliche Wahlrechte, können wir sie Ihnen aufzeigen und für Sie die steuergünstigste Variante erarbeiten.

Steuerrechtliche Vertragsgestaltungen bieten weiteres steuerliches Gestaltungspotential. Bei Unternehmensverkäufen überprüfen wir die steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Vertragsausgestaltungen. Die Finanzverwaltung stellt bei steuerrechtlichen Vertragsgestaltungen hohe Anforderungen an das Vertragswerk. Wir achten auf die Einhaltung aller Anforderungen.

Um den hohen Anforderungen der Finanzverwaltungen zu genügen, muss die Vertragsdurchführung sorgfältig beachtet werden.

Erbschaften und Schenkungen - Steuerliches Gestaltungspotential

Um hohe Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuergestaltungen optimal auszunutzen, muss über Jahre im Voraus und übergreifend geplant werden. Die eventuellen Steuerbelastungen können berechnet werden. Für einen Erbfall muss dann für die potenzielle Steuerbelastung eine Liquiditätsreserve angelegt werden, sofern das Vermögen beispielsweise größtenteils aus Grundstücken besteht.

Wir beraten Sie, wie Sie Ihr Vermögen am steuergünstigsten auf die nächste Generation übertragen können, wie Sie Wahlrechte ausnutzen und auf welche Besonderheiten geachtet werden muss, falls gesetzliche Änderungen anstehen.